1. Der Förderverein Skispringen Thüringen e.V. bezweckt die Förderung der Disziplin Skispringen.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
3. Der Förderverein trägt zur Förderung sportlicher Talente und zur Durchführung sportlicher Veranstaltungen bei.
4. Der Förderverein ist selbstlos tätig.
5. Mittel des Fördervereines werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
6. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.